Mitgliedschaft

Mitglied bei den Hubertusschützen Peterskirchen kann jede natürliche nicht vorbestrafte Person werden. Hierfür ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an die Vereinsführung zu richten. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich altersunabhängig. Bei minderjährigen, die gerne dem Verein beitreten wollen, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.

Auch wenn die Mitgliedschaft altersunabhängig ist, müssen für die Teilnahme am Schießen die gesetzlichen Altersbeschränkungen beachtet werden. Luftgewehr und Luftpistole dürfen erst ab dem vollendetem 12. Lebensjahr geschossen werden. Dabei ist zu beachten, dass Kinder zwischen 12 und 14 Jahren eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen müssen, ab dem 14. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung nicht mehr notwendig.

Mitgliedsbeitrag

Unsere Mitgliedsbeiträge wurden letztmals in der Jahreshauptversammlung vom 24.11.2015 mit Wirkung ab dem Jahr 2016 wie folgt festgelegt:

Erstmitglieder (ab 18 Jahre): 30 €
Zweitmitglieder: 17 €
Jugend (bis 18 Jahre): 10 €
Familienbeitrag: 60 €
Böller (Zuschlag): 5 €

Als Zweitmitglied zählt jedes Mitglied, das nicht von den Hubertusschützen Peterskirchen e.V. an den BSSB zu melden und für das kein Mitgliedsbeitrag an den BSSB zu entrichten ist.

Der Familienbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft von zwei Elternteilen mit allen eigenen Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mitglied werden

Um Mitglied zu werden musst Du einen einen schriftlichen Aufnahmeantrag zum Verein stellen. Hierfür hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Der moderne Weg: Online-Antrag

Wenn Du bereits 18 Jahre alt bist, kannst Du den Aufnahmeantrag Online stellen. Mit wenigen Schritten kannst Du so recht einfach Vereinsmitglied werden. Nach Deiner Anmeldung muss Deine Mitgliedschaft im Verein noch bestätigt werden. Das geht relativ schnell und Du erhältst in der Regel nach spätestens einem Tag über die Aufnahme bescheid.

Hier geht’s zum Online-Antrag.

2. Der Klassiker: Die Anmeldung auf Papier

Bitte verwende für den Aufnahmeantrag den Vordruck “Mitgliedsantrag”.

Bitte drucke den Mitgliedsantrag aus und schicke ihn per Post an die Hubertusschützen Peterskirchen oder gib ihn persönlich bei einem der Vorstände ab.

Einverständniserklärung

Wollen Kinder im Alter zwischen 12 und 14 Jahren Mitglied werden ist zusätzlich zum Mitgliedsantrag eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte verwende hierfür den Vordruck “Einverständniserklärung”.

Bitte druckt die Einverständniserklärung aus und schickt sie per Post an die Hubertusschützen Peterskirchen oder gebt sie persönlich bei einem der Vorstände ab.