Mitglied bei den Hubertusschützen Peterskirchen kann jede natürliche nicht vorbestrafte Person werden. Hierfür ist ein Aufnahmeantrag an die Vereinsführung zu richten. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich altersunabhängig. Bei minderjährigen, die gerne dem Verein beitreten wollen, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Auch wenn die Mitgliedschaft altersunabhängig ist, müssen das Schießen mit Luftgewehr und Luftpistole die gesetzlichen Altersbeschränkungen beachtet werden.
Altersgrenzen für Luftgewehr und Luftpistole
- Ab 12 Jahre mit Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern
- Ab 10 Jahre mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung
Für jüngere Kinder darf mit einem Lichtgewehr geschossen werden. Dabei fliegen keine Kugeln.
Jugendliche werden beim Schießen immer beaufsichtigt.
Mitgliedsbeitrag
Unsere Mitgliedsbeiträge wurden letztmals in der Jahreshauptversammlung vom 24.11.2015 wie folgt festgelegt:
Erstmitglieder (ab 18 Jahre): | 30 € |
Zweitmitglieder: | 17 € |
Jugend (bis 18 Jahre): | 10 € |
Familienbeitrag: | 60 € |
Böller (Zuschlag): | 5 € |
Als Zweitmitglied zählt jedes Mitglied, das nicht von den Hubertusschützen Peterskirchen e.V. an den BSSB zu melden und für das kein Mitgliedsbeitrag an den BSSB zu entrichten ist.
Der Familienbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft von zwei Elternteilen mit allen eigenen Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Mitglied werden
- Um Mitglied zu werden musst Du einen einen schriftlichen Aufnahmeantrag zum Verein stellen.
- Bitte verwende für den Aufnahmeantrag den Vordruck “Mitgliedsantrag”.
- Bitte drucke den Mitgliedsantrag aus übergib ihm am Schießabend bei einem der Vorstände ab.
Einverständniserklärung
- Minderjährige müssen zusätzlich zum Mitgliedsantrag eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Bitte verwende hierfür den Vordruck “Einverständniserklärung”.
- Bitte drucke die Einverständniserklärung aus übergib ihm am Schießabend bei einem der Vorstände ab.