Schutz- und Hygienekonzept (Corona)

Stand: 16.11.2021

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Silvia Reithmeier, 1. Schützenmeisterin,
Trostberger Str. 3a, 83342 Peterskirchen
Tel. 08622 987 946; E-Mail:
vorstand@hupet.de

1. Allgemeines

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
  • Während des Trainings oder Wettkampfs (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes am Schießstand grundsätzlich keine Einwände (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration). Im Schießbetrieb können daher alle 8 zur Verfügung stehenden Schießstände belegt werden. Darüber hinaus sind während des Schießbetriebs bis zu 3 Betreuer (Standaufsicht und/oder Trainer) zugelassen.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine medizinische Schutzmaske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung oder am Sitzplatz im Schützenheim.
  • Das Schützenheim darf nur mit einem 2G-Nachweis („Geimpft“, „Genesen“) betreten werden. Kinder bis 12 Jahre dürfen davon abweichend den Schießstand ohne Nachweis betreten. Minderjährige Schüler*innen, die 12 Jahre oder älter sind dürfen den Schießstand befristet bis 31.12.2021 ohne weitere Voraussetzungen betreten.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
  • Der Betreiber kontrolliert die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
  • Die Teilnehmer werden über die Abstandsregeln durch Hinweisschilder informiert.

2. Maskenpflicht

  • Alle Teilnehmer müssen eine eigene zulässige Maske mitbringen. Es wird eine FFP2-Maske vorausgesetzt. Ein Zutritt ohne geeignete Maske wird nicht zugelassen.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Maske zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung oder am Sitzplatz im Schützenheim.
  • Ein unberechtigtes Abnehmen der Maske wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
  • Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.

4. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände

  • Desinfektionsmittel werden am Schießstand sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten. Dazu gehört die Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion sowie von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung.
  • Nach dem Wettkampf werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
  • Es erfolgte ein Aushang von Anleitungen zur Handhygiene.

5. Belüftung mit Außenluft bei Raumschießanlagen

  • Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches wird sowohl der Schießstand, der Aufenthaltsraum und die Umkleide spätestens alle 120 Minuten ausreichend durchlüftet.
  • Darüber hinaus werden alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, genutzt.

6. Ehrenamtliche Tätigkeit

Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt.

Bei Leistungen, die im Schützenheim erbracht werden, z.B. Standaufsicht, wird ein 2G-Nachweis vorausgesetzt.

7. Zuschauer

  • Die Anwesenheit von Zuschauern ist unter den diesbezüglichen Auflagen – insbesondere Personenobergrenzen – der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt.
  • Auch Zuschauer müssen einen 2G-Nachweis erbringen.

8. Sanitärräume

  • Der Verein unterhält keine Sanitärräume. Die Sanitärräume stehen in der Obhub des Betreibers der Gaststätte Kirchenwirt. Dahingehen gelten dort die für Gaststätten geltenden Schutz- und Hygienebedingungen, welche vom Betreiber der Gaststätte vorzugeben sind.
  • Das Waschbecken und der Wasserhahn in der Küche des Aufenthaltsraums wird nach Bedarf gereinigt und desinfiziert.

9. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation

  • Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
  • Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.

10. Sonstige Hygienemaßnahmen

Die Schützinnen und Schützen nehmen am Wettkampf grundsätzlich mit ihren eigenen Waffen teil. Eingesetzte Leihutensilien wie Leihwaffen oder Sportkleidung werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt und umfassend desinfiziert.